Habil
Da wir an einer österreichischen Uni studieren, gibt es naturgemäß längst obsolete und veraltete Institutionen zu pflegen. Eine davon ist die Habilitation. Hier werden Allgemeinheiten dazu und besonders unsere Rolle in diesem Prozess erläutert.
Geschichte
Kandidatur und Nominierung
Wie im vorhergehenden Abschnitt erklärt ist die Habilitation ein wichtiger Teil der akademischen Karriere in Österreich. Wenn ein*e Lehrende*r habilitieren will, bewirbt man sich dafür bei der Uni und diese hat die Aufgabe eine Habilitationskommission einzusetzen. Sie ist nicht drittelparitätisch zusammengesetzt: die Professorenkurie hat 3 Sitze und jeweils 1 Sitz entfällt auf die Mittelbaukurie bzw. die Studierenden. Zu jeder Kurie kommt noch ein Ersatzmandat, das ebenfalls besetzt werden muss. Die für Habilitationen verantwortliche Person im RV bekommt dann eine Mail vom Dekanat (diese geht manchmal, aber nicht immer auch an die offizielle StV Adresse) in welcher darum gebeten wird bis zu einer genannten Deadline Mitglied+Ersatz für die Studierenden in die betroffene Habilkommission zu entsenden. Dies kann die verantwortliche Person in einer formlosen Mail ans Dekanat tun. Zumindest muss die Mail allerdings eine Mailadresse bzw. Matrikelnummer der Studierenden die entsandt werden sollen beinhalten.