Finanzen
Allgemeine Informationen zum Budget und zu Abrechnungen/Refundierungen finden sich in den Gebarungsrichtlinien des WiRef.
Budget
Die StV und die FV haben jeweils pro Wirtschaftsjahr (ab 01. Juli) ein Budget, das mittels Budgetübertrag zu einem Teil (maximal einem Drittel) ins nächste Jahr mitgenommen werden kann. Dazu braucht es eine Liste des Inventars, die im Originial ins Sekretariat der UV gebracht werden muss. Außerdem müssen dementsprechend Ausgabenrefundierungen spätestens bis 31.07. eingereicht werden, um sie noch im momentanen Wirtschaftsjahr abrechnen lassen zu können. Auskunft über die Höhe des aktuell verbleibenden Budgets kann eine zeichnungsberechtigte Person des jeweiligen Organs per Mail an die Buchhaltung anfordern. Dabei muss die Mail-Adresse verwendet werden, die auf dem Stammdatenblatt angegeben wurde.
Ausgabenrefundierungen
Ausgaben für die Basisgruppe (beispielsweise Plenumsessen oder Ausgaben für ein Erstitut) können über das Budget der StV oder FV refundiert werden. Dabei ist wichtig, dass die Belege im Original aufgehoben und an das entsprechende Formular geheftet werden. Die Rechnung darf dabei EUR 200 nicht übersteigen und das vollständig unterschriebene Formular muss ins Sekretariat der UV gebracht werden. Wurde nicht in Bar bezahlt, braucht es zudem eine Zahlungsbestätigung. Wie oben bereits erwähnt, müssen Refundierungen bis spätestens 31.07. eingereicht werden, um die Ausgaben rückerstattet zu bekommen.
Sollten die Ausgaben EUR 200 überschreiten, müssen drei Kostenvoranschläge zusammen mit dem Formular "Bestellung von Gütern/Beauftragung von Leistungen" eingereicht werden und bei Genehmigung kann das billigste Angebot bestellt werden. Gesammelt muss das Ganze entweder im Sekretariat der UV abgegeben oder an die Mail-Adresse des Sekretariats geschickt werden.
Funktionsgebühren
Mandatar*innen können sich monatlich bis zu EUR 250 als Funktionsgebühr auszahlen lassen. Dieses Geld ist in erster Linie für das Sparbuch gedacht oder um Journaldienste zu entlohnen. Nachdem dieses Geld die Grundlage für unser Sparbuch und damit für UV-unabhängige Budgetentscheidungen ist, sollten genügend Personen gefunden werden, die sich regelmäßig und verlässlich die Funktionsgebühr auszahlen lassen.
Sparbuch
Die Basisgruppe besitzt ein Sparbuch, über das vor allem Getränke bestellt und Feste bezahlt werden. Das Geld darauf stammt von Funktionsgebühren der Personen aus der StV und FV sowie von StuKo- bzw. FaKo-Mitgliedern (siehe oben). Wir bezahlen damit vor allem Rechnungen (z.B. von Juicebrothers), die nicht über unser Budget abgerechnet werden können. Wir haben dadurch die Möglichkeit, ohne Genehmigung der UV Rechnungen zu begleichen und eigenständige Budgetentscheidungen zu treffen. Viel genutzt wird dieses Geld, um Verluste bei Festen auszugleichen, wenn beispielsweise Getränke unter ihrem Einkaufspreis verkauft wurden. Außerdem kann damit Alkohol abgerechnet werden. Beschlossen, was mit dem Geld genau geschieht, wird im Plenum und verwaltet wird das Sparbuch meistens von einer zuständigen Person, die das Konto privat führt.