Konsensprinzip: Unterschied zwischen den Versionen

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Durch das Konsensprinzip sollte für eine Entscheidung so lange diskutiert werden wie nötig, sodass sie von allen anwesenden Mitgliedern eines [[Plenum|Plenums]] mitgetragen werden kann. Falls ein Mitglied einen Entscheidungsentwurf des Plenums nicht mittragen kann, so kann es ein Veto einlegen. So wird signalisiert, dass unbedingt weiterdiskutiert werden muss, um die Entscheidung abzuändern, sodass wieder Konsens geschaffen werden kann.
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Durch das '''Konsensprinzip''' solle für eine Entscheidung so lange diskutiert werden wie nötig, sodass sie von allen anwesenden Mitgliedern eines [[Plenum|Plenums]] mitgetragen werden kann. Falls ein Mitglied einen Entscheidungsentwurf des Plenums nicht mittragen kann, so kann es ein Veto einlegen. So wird signalisiert, dass unbedingt weiter diskutiert werden muss, um die Entscheidung abzuändern, sodass wieder Konsens geschaffen werden kann.

Aktuelle Version vom 10. Februar 2023, 18:03 Uhr

Durch das Konsensprinzip solle für eine Entscheidung so lange diskutiert werden wie nötig, sodass sie von allen anwesenden Mitgliedern eines Plenums mitgetragen werden kann. Falls ein Mitglied einen Entscheidungsentwurf des Plenums nicht mittragen kann, so kann es ein Veto einlegen. So wird signalisiert, dass unbedingt weiter diskutiert werden muss, um die Entscheidung abzuändern, sodass wieder Konsens geschaffen werden kann.